Wer 2026 sein Haus saniert, kann einen Teil der Kosten über staatliche Förderung zurückbekommen. Die wichtigsten Programme laufen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – abgewickelt von BAFA und KfW. Seit dem 21. Juli 2026 gelten allerdings neue Regeln. Hier finden Sie den aktuellen Überblick, verständlich erklärt.
Kurz gesagt: Für Dämmung, Fenster und Türen gibt es 15 % Zuschuss, für den Heizungstausch ab 30 %. Der Antrag muss immer vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
1. BEG-Einzelmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Türen
Über die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert das BAFA Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik, zum Beispiel:
- Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich
Die Grundförderung beträgt 15 % der förderfähigen Kosten.
Der iSFP-Bonus – seit Juli 2026 eingeschränkt
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem Energieberater erstellen lässt und die Maßnahme danach umsetzt, bekommt 5 Prozentpunkte zusätzlich. Seit dem 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus aber nur noch, wenn die förderfähigen Kosten mindestens 30.000 Euro betragen – und auch dann nur für den Teil der Kosten, der über 30.000 Euro liegt. Für den Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus nicht. Was in einem Sanierungsfahrplan steht und wie Sie ihn bekommen, erklärt die Verbraucherzentrale.
Beispiel: Sie lassen für 50.000 Euro Fassade und Fenster erneuern. Auf die ersten 30.000 Euro gibt es 15 %, auf die übrigen 20.000 Euro 20 %.
2. KfW-Heizungsförderung: Wärmepumpe und Co.
Der Heizungstausch wird über die KfW gefördert. Seit dem 21. Juli 2026 gilt:
| Baustein | Höhe |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (für den Austausch alter fossiler Heizungen, Bedingungen beachten) |
| Einkommensbonus | 40 % bis 30.000 € Haushaltseinkommen · 30 % bis 40.000 € · 10 % bis 50.000 € |
Die Boni lassen sich kombinieren, die Gesamtförderung ist aber gedeckelt. Gefördert werden vor allem Wärmepumpen, Biomasseheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz.
3. Photovoltaik: kein Zuschuss, aber andere Vorteile
Für private Solaranlagen gibt es keinen BEG-Zuschuss. Trotzdem ist Photovoltaik attraktiv:
- Nullsteuersatz: Für PV-Anlagen auf oder an Wohngebäuden fällt in der Regel keine Mehrwertsteuer an.
- Einspeisevergütung: Seit August 2026 erhalten neue Anlagen bis 10 kWp 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung.
- KfW-Kredit: Über das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ lässt sich die Anlage günstig finanzieren.
Laut Entwurf zum EEG 2027 soll es die 20-jährige Einspeisevergütung nur noch für Anlagen geben, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen. Danach steht der Eigenverbrauch noch stärker im Vordergrund. Mehr dazu auf unserer Seite zur Photovoltaik in Duisburg.
4. So beantragen Sie die Förderung richtig
- Beratung einholen: Lassen Sie sich von uns und gegebenenfalls einem Energie-Effizienz-Experten beraten. Für viele Maßnahmen ist ein Experte ohnehin vorgeschrieben.
- Angebot einholen: Sie erhalten von uns ein Angebot, das die förderfähigen Positionen klar ausweist.
- Vertrag mit Bedingung: Schließen Sie den Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung – er gilt erst, wenn die Förderung bewilligt ist.
- Antrag stellen: Erst danach wird der Antrag bei BAFA oder KfW gestellt.
- Umsetzung und Nachweis: Nach Abschluss reichen Sie Rechnungen und Nachweise ein, dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Häufigster Fehler: Den Auftrag zu vergeben, bevor der Antrag gestellt ist. Dann ist die Förderung in der Regel verloren.
5. Alternative: Steuerbonus
Statt des BEG-Zuschusses können Selbstnutzer energetische Maßnahmen unter Umständen auch steuerlich absetzen (§ 35c EStG). Beides gleichzeitig für dieselbe Maßnahme geht nicht. Welche Variante sich für Sie mehr lohnt, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Förderung in Duisburg: wir helfen Ihnen
Wir sagen Ihnen bei der kostenlosen Besichtigung, welche Maßnahmen an Ihrem Haus förderfähig sind, und erstellen Angebote, die zu den Förderbedingungen passen. Mehr zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie auf unserer Seite zur energetischen Sanierung in Duisburg.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Förder- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW.